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Wann gibt es Geld für die Weiterbildung?

Wann gibt es Geld für die Weiterbildung?

Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen werden vom Bund finanziell unterstützt. Bild: GettyImages

Was sind die Voraussetzungen, um Ausbildungsbeiträge wie Stipendien und Darlehen im Kanton Aargau zu erhalten?

Für die Weiterbildung oder die Zweitausbildung zahlen Kanton und Bund Geld, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Seit 2018 unterstützt der Bund diejenigen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten.

Einerseits hat der Wohnsitz im Kanton Aargau zu sein. Zudem muss die beitragsberechtigte Ausbildung an einer von Kanton und Bund anerkannten Bildungsstätte erfolgen. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse lassen es nicht zu, für die anerkannten Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten selbst aufzukommen. Bei der Bestimmung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden zumutbare Eigenleistungen (zum Beispiel Erwerbstätigkeit während des Studiums) und Fremdleistungen (von Eltern, Partnern) sowie Beiträge von Dritten (von Stiftungen, privaten Personen) dazugerechnet.
      

Stipendien

Bei Stipendien handelt es sich um Beiträge, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für erste Ausbildungen der Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung, Mittelschulen) werden hauptsächlich Stipendien gewährt. Auf www.ag.ch/stipendien findet man unter dem Stichwort "Stipendien/Darlehen beantragen" verschiedene Merkblätter zum Thema. Der Stipendienrechner gibt erste Anhaltspunkte über die Anspruchsberechtigung und die Höhe allfälliger Beiträge.

Weitere Auskünfte erteilt das Departement Bildung, Kultur und Sport, Sektion Stipendien: Tel. 062 835 22 70, stipendien@ag.ch.

Darlehen

Kantonale Darlehen sind nach Abschluss (oder Abbruch) einer Ausbildung dem Kanton in jährlichen Raten innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen. Für zweite Ausbildungen auf Sekundarstufe II werden Darlehen kombiniert mit Stipendien gewährt. Für Weiterbildungen und zweite Ausbildungen auf tertiärer Stufe (Höhere Fachschulen, Fachhochschulen, Universitäten) sind in der Regel ausschliesslich Darlehen möglich. Auch für Weiterbildungen wie Nachdiplomstudien an Hochschulen und an Höheren Fachschulen sowie für Doktoratsstudien an Hochschulen werden ausschliesslich Darlehen gewährt. Unter www.ag.ch/stipendien finden Sie unter "Stipendien/Darlehen beantragen" Merkblätter zum Thema.

Splitting und Stiftungen

Für Ausbildungen der Tertiärstufe (Universität, ETH, Fachhochschulen, Höhere Fachschulen) gilt das Splittingmodell, eine fixe Verknüpfung von Stipendien mit Darlehen. Der Darlehensanteil beträgt einen Drittel. Auf den Darlehensanteil kann verzichtet werden. Es gibt regionale, kantonale, schweizerische und internationale öffentliche und private Institutionen, die ebenfalls Aus- und Weiterbildungen finanziell unterstützen. Unter www.edi.admin.ch findet man ein Stiftungsverzeichnis der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht.

Geld vom Bund

Seit Januar 2018 werden Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, finanziell unterstützt. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen. Die Absolvierenden erhalten 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Für eine eidgenössische Berufsprüfung sind dies maximal 9500 Franken, für eine höhere Fachprüfung maximal 10 500 Franken. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Bundesbeiträge können für alle vorbereitenden Kurse beantragt werden, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen (www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege > Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) > Zur Meldeliste.
      

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