Der Bundesrat hat dem Parlament beantragt, auf die Vorlage «Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung» der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben einzutreten. Der Hauseigentümerverband ist erfreut, dass der Bundesrat damit den dringlichen Handlungsbedarf zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bestätigt. Ebenso begrüsst der Hauseigentümerverband, dass der Bundesrat auch eine begrenzte Beibehaltung des privaten Schuldzinsabzugs fordert. Wer einen Ertrag versteuert (Eigenmietwert auf selbstgenutzten Liegenschaften oder Mietzinseinnahmen bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen), muss die damit einhergehenden Gewinnungskosten in Abzug bringen können. Alles andere ist inakzeptabel und widerspricht der Bundesverfassung.
Steuersystem vereinfachen
Der Bundesrat unterstützt damit ausdrücklich die Bemühungen des Hauseigentümerverbandes, der die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge von Anfang an scharf kritisiert und bekämpft hat.
Ebenfalls befürwortet der Hauseigentümerverband, dass der Bundesrat die kantonale Kompetenz hinsichtlich der Beibehaltung des Abzugs der Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen unterstützt.
Genauso zeigt der Hauseigentümerverband Verständnis für den Antrag des Bundesrats, den Eigenmietwert auch für Zweitwohnungen abzuschaffen. Die generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung würde zu einer effektiven Vereinfachung des Steuersystems führen. Dagegen wehren sich allerdings die Tourismuskantone. Umso wichtiger ist deshalb, bei Zweitliegenschaften, bei denen der Ertrag versteuert werden muss, im Gegenzug die damit einhergehenden Kosten für Unterhalt und vor allem die Schuldzinsen zum Abzug zuzulassen.
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