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Patrick Zuberbühler aus Dietikon: Wächst der Baum, freut sich der Mensch

Jahrbuch der Baumpflege

Patrick Zuberbühler aus Dietikon: Wächst der Baum, freut sich der Mensch

Patrick Zuberbühler hegt und pflegt Bäume und Sträucher und weiss, was ihnen guttut. Fotos: Thomas Pfann

Nachsichtigkeit kann bedeuten, dass man die Bäume in ihrem natürlichen Lebensumfeld wachsen lässt, ohne sich einzumischen. Oder man betreibt die Baumpflege daheim im Garten und sorgt dafür, dass sich Obst- und Zierbäume wohl fühlen und gut entwickeln. Einfach so geht das aber nicht. Wer lange Freude haben will an den Bäumen, muss sie korrekt behandeln. Ein schlechter Schnitt am falschen Ort reduziert die Überlebenschancen der Pflanze – und erfolgt die Neuanpflanzung zum unpassenden Zeitpunkt, haben es junge Bäumchen schwer. Es lohnt sich, einige Tipps im Umgang mit Bäumen zu befolgen, umso grösser ist die Freude oder auch der Ertrag danach. Garten- und Baumprofi Patrick Zuberbühler aus Dietikon hegt und pflegt im aargauischen und zürcherischen Limmattal Bäume aller Art. Er weiss über den respektvollen und gesunden Umgang mit Bäumen Bescheid und fasst einige Ratschläge zusammen.Patrick Zuberbühler, welches ist die beste Zeit, um Bäume zu schneiden?Im Winter, wenn die Gärtner wenig Arbeit haben! Nein, im Ernst: Bäume kann man grundsätzlich immer schneiden. Am besten ist es aber dann, wenn sie nicht im Saft stehen – und das ist im Herbst oder Anfang Winter. Und es sollte weder ganz heiss noch sehr kalt sein, also bei mittlerer Lufttemperatur. Eine alte Bauernregel besagt: «Schneide Steinobst im alten Jahr, das Kernobst im neuen.» Auf jeden Fall gibt es Unterschiede beim Schnitt je nach Baumsorte: Den japanischen Ahorn sollte man zum Beispiel im September schneiden. Im Frühling würde er zu stark nässen und viel Feuchtigkeit verlieren. Für Kirschbäume ist die Zeit zwischen Juni und Juli optimal – oder auch im Winter. Diese Jahreszeit eignet sich nicht zuletzt auch darum, weil man ohne Blätter die Struktur der Bäume besser sieht.  

Bäume sind Lebewesen. Davon sind Naturliebhaber überzeugt, und auch Laien wissen, dass die grossen Gewächse nur mit der nachsichtigen Pflege richtig gut gedeihen.

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Äste sollten so vom Stamm getrennt werden, dass eine wulstige Verdickung übrig bleibt

Ist die Wahl der Schnittwerkzeuge wichtig?

Ja, denn je sauberer der Schnitt, desto besser und schneller erfolgt die Wundheilung. Wir sprechen tatsächlich von Wunden, die genügend Zeit brauchen, um zu vernarben. Hierzu eignen sich starke Baumscheren oder Sägen – je nach Dicke des Astes. Mit einer elektrisch betriebenen Rebschere mit Spindelmechanik kann man Äste bis zu 40 mm Durchmesser durchtrennen. Bei einer Säge soll das Blatt sehr scharf und robust sein und am besten mit einer mittelgroben Verzahnung im Dreikantschliff versehen sein.

Muss man Äste an einem bestimmten Ort vom Hauptstamm trennen?

Will man den Hauptstrang ableiten, also dafür sorgen, dass er nicht weiter nach oben wächst, ist es wichtig, den Schnitt kurz oberhalb eines jungen Astes anzusetzen. Äste wiederum sollten so vom Stamm getrennt werden, dass ein sogenannter Astring übrig bleibt, eine wulstige Verdickung, die schnellstmöglich verheilt. Früher hat man auf die Schnittfläche Wundsalbe aus künstlicher Rinde gestrichen. Diese Praxis hat aber gezeigt, dass sich durch die verbleibende Feuchtigkeit Pilze bilden können. Eine Wundsalbe kann aber helfen, einen verletzten Stamm im Bodenbereich zu schützen.
  

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Der Schnitt beim Hauptstrang sollte oberhalb des jungen Astes angesetzt werden.

Worauf muss man achten, wenn man Sträucher und Hecken schneidet?

Hier ist der regelmässige Schnitt massgebend. Wer zu lange wartet und eine Hecke wuchern lässt, riskiert, dass sie im Innern verholzt. Wenn man das Gewächs nun stark zurückschneidet, besteht die Gefahr, dass es keine Blätter und überhaupt kein «Grün» mehr gibt. Insbesondere bei der Thujahecke muss man aufpassen. Eibenhecken sind diesbezüglich einfacher zu pflegen.

Gibt es auch einen besten Zeitpunkt, um Bäume zu pflanzen?

Dazu ist der Herbst prädestiniert. Dann gehen die Säfte im Baum zurück, und die Pflanze ist in einer Art Ruhephase. Wer vor dem Pflanzen Krone und Wurzeln leicht anschneidet, kann so den Baum «aktivieren» und ihm zu einem besseren Wachstum verhelfen.

Thomas Pfann
  

Jahrbuch der Baumpflege

Auf den rund 450 Seiten des «Jahrbuchs der Baumpflege 2020» sind zahlreiche Fachartikel über Baumaufbau und -pflege, Baummanagement und -pflanzung, Wurzelraumoptimierung, aktuelle Baumkrankheiten und viele weitere Informationen zusammengefasst.
ISBN: 978-3-87 815-270-5

Rechte und Pflichten bei den Gewächsen

Geht es um Bäume, Sträucher und andere Grünpflanzen im Garten, sehen Nachbarn sprichwörtlich vor lauter Baumstämmen und Stauden den Wald nicht mehr.

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Des einen Freud, des andern Leid: Über wessen Grundstück der Apfel hängt, dessen Eigentümer er ist. Foto: Getty

Ist die Freiheit innerhalb der eigenen vier Wände relativ gross, präsentiert sich die Situation vor und ums Haus oft anders. Hier sehen die Nachbarn zum Rechten und beurteilen kräftig mit, was geschieht in Garten und Hof – und stören sich nicht selten an Dingen, die ihnen nicht in den Kram passen. Sei es die Gestaltung des neuen Abgrenzungszauns aus Thujahecken, die Höhe der Tanne auf der anderen Grundstücksseite oder die überreifen Früchte, die von Nachbars Apfelbaum aufs eigene Grundstück purzeln. Geht es um Gewächse zwischen den Häusern, kann es dann auch zwischen Nachbarn ordentlich krachen. Von schnippischen Bemerkungen über eskalierende Streitereien und kleine Sabotageakte bis zu konkreten Handgreiflichkeiten und Gerichtsverhandlungen ist alles möglich. Die Sachlage ist im Umgang mit Pflege, Neuplanzungen oder Entfernungen von Bäumen oder Gebüschen nicht immer ganz einfach.

Dürfen zum Beispiel Sträucher und Bäume grenzenlos in die Höhe und die Breite wachsen – und so dem Nachbarn Schatten spenden, auch wenn der das gar nicht will? Hierzu gibt es eine relativ einfache Regel: Bei der horizontalen Ausdehnung eines Baumes – wenn sich ein Ast über den Gartenzaun auf das Nachbarsgrundstück erstreckt – besteht das sogenannte Kapprecht. Es erlaubt dem Nachbarn in den meisten Fällen, den Ast bis zur Grundstücksgrenze abzutrennen, insbesondere wenn durch ein allfälliges Weiterwachsen ein Schaden entstehen würde. Für Sträucher und Bäume an der Grundstücksgrenze gelten folgende Vorgaben bezüglich des Abstands: Sträucher und Garten- oder Zierbäume dürfen nicht näher als 60 cm zur Grenze stehen und dabei nie höher sein, als doppelt so viel, wie der Grenzabstand beträgt. Steht der Strauch also 1 Meter vom Zaun entfernt, darf er höchstens 2 Meter hoch sein.

Bei den Waldbäumen sieht es anders aus. Sie müssen mindestens 8 Meter Abstand zur Grenze einhalten, sind aber in der Höhe frei. Zudem gilt: Stehen die Bäume schon länger als fünf Jahre an Ort und Stelle, müssen sie – auch wenn sie Schatten werfen – in der Regel nicht entfernt werden.

Wem gehören die Früchte, die an einem Baum hängen, jedoch über dem Grundstück des Nachbarn zu Boden fallen? Und muss der Baumeigentümer das Fallobst beseitigen? Diese Frage beinhaltet Streitpotenzial, denn es geht schliesslich um einen erfreulichen Gewinn oder leidige Arbeit. Grundsätzlich lohnt es sich vor jeder Rechtsstreitigkeit, mit den Nachbarn das Gespräch zu suchen. Beim Baum mit den Äpfeln über dem Nachbarsgrund ist es so: Die Früchte am Ast gehören dem Baumbesitzer, solange sie sich am Ast befinden. Fallen sie hinunter oder pflückt sie der Nachbar auf seinem Grundstück, darf er sie von Rechts wegen behalten. Fallobst muss derjenige entfernen, auf dessen Grund es liegt. (tp)
  

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